Antrag

Förderung für Forschungsprojekt beantragen

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland sowie die Entwicklung neuer Präventions-und Heilmethoden jeweils auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten durch Zuwendungen im Rahmen von § 58 Nr. 1 AO an Hochschulen sowie staatliche und private Forschungs­einrichtungen. 

Person tippt auf einem Laptop an einem Schreibtisch mit Dokumenten, Büchern und einer Topfpflanze.

auf einen Blick

Wichtige Informationen

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Einreichungsfristen

Die Zuwendungsgesuche können zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden.

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Zuwendungshöhe

Die Zuwendung durch die Elsbeth Bonhoff Stiftung beträgt für jedes Projekt maximal 50.000 €.

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Was wird gefördert?

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung finanziert vornehmlich Mitarbeitergehälter, Forschungsapparaturen und Materialkosten.

im Detail

Zuwendungsbedingungen

Die Elsbeth Bonhoff Stiftung fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Forschungsprojekte (klinische Studien) – an Hochschulen sowie an anderen staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern – in Deutschland auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten unter den nachfolgenden gegenwärtigen Zuwendungsbedingungen:

Zuwendungsbedingungen als
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  • Die Zuwendungsgesuche können zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden.

  • Die Zuwendung beträgt für jedes Projekt maximal 50.000 €.

  • Die an den Vorstand der Elsbeth Bonhoff Stiftung in deutscher Sprache in einfacher unterzeichneter Ausfertigung (postalisch – keine Einschreiben) sowie parallel jeweils als Word und pdf Dokument per Email zu richtenden Zuwendungsgesuche müssen enthalten: 

    Name des Antragstellers und dessen berufliche Anschrift; 

    Titel und Beschreibung des Projektes auf 3 bis 7 Seiten (in Normalschriftgröße 11); dazu gehören insbesondere: 

    • Wissenschaftliche Begründung mit Literaturangaben (allgemeine Ausführungen zur Osteoporose sind dabei überflüssig

    • Forschungsplan 

    • Finanzierungsplan; dazu sind folgende Angaben zu machen: 

    • Löhne und Gehälter: Einzelansätze, Sozialbeiträge 

    • Geräteanschaffungen: Angebote und Kostenvoranschläge 

    • Verbrauchsmaterial: detaillierte Aufstellung 

    • Sonstige Aufwendungen: objektive, nachvollziehbare Schätzungen 

    • Angaben zu vorhandenen Finanzierungsquellen und anderen Gesuchen 

    Curriculum Vitae des Antragstellers unter Auflistung (und Verlinkung) der jeweils fünf wichtigsten Publikationen des Antragstellers, im Falle von Anträgen unter Einsatz von Fachpersonal auch den Lebenslauf dieser Personen, sofern bereits bekannt 

    Ein Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten, des Institutsleiters oder des Leiters der Forschungsgruppe oder des Chefarztes (ausgenommen, wenn letzterer der Antragsteller ist) 

    Für Versuche an Patienten oder freiwilligen Versuchspersonen, die Erlaubnis der zuständigen Ethikkommission 

    Für Tierversuche die Erlaubnis der zuständigen Instanzen 

    Eine Zweckerklärung des Inhalts, dass der Antragsteller 

    • sich verpflichtet, die etwaig von der Stiftung erhaltenen Gelder ausschließlich und vollständig für den angegebenen Förderzweck zu verwenden und diese anderenfalls zurückzuzahlen und 

    • versichert, für das Forschungsvorhaben bei keiner anderen Stelle einen Förderantrag gestellt zu haben oder aber diesen entsprechend beziffert 

    Zur Gewährleistung der Zweckbindung ist ein besonderes, möglichst institutionelles Bankkonto (z.B. Universitäts-Konto) in Deutschland zu benennen, um eine Vermischung mit anderen Vermögenswerten (insbesondere mit dem Privatvermögen des Zuwendungsempfängers) auszuschließen.

  • Die Elsbeth Bonhoff Stiftung finanziert vornehmlich folgende Leistungen: 

    • Mitarbeitergehälter 

    • Forschungsapparaturen 

    • Materialkosten 

    Die Stiftung hat hierbei die Freiheit, auch andere sinnvolle Leistungen zu unterstützen. Löhne und Gehälter werden maximal für die Dauer eines Jahres bewilligt. Eine Entlohnung des Antragstellers wird nicht gefördert. Personalaufwendungen haben dem üblichen Lohnansatz der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) zu entsprechen.

  • Die Zuwendungsgesuche werden innerhalb von vier Monaten nach dem Einreichungstermin vom Kuratorium der Stiftung untersucht, ggf. unter Einholung einer „second opinion“ durch einen außenstehenden Wissenschaftler. Es ergeht danach ein Zuwendungsbescheid an den Antragsteller, der keinerlei Begründung enthält. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

  • Nach Abschluss des Projekts bzw. einer Versuchsperiode, spätestens 12 Monate nach Eingang der Zuwendung, hat der Zuwendungsempfänger einen kurzen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeiten und eine detaillierte Aufstellung über die Verwendung der erhaltenen Zuwendungsmittel unter Beifügung der entsprechenden Belege in Kopie dem Vorstand der Elsbeth Bonhoff Stiftung einzureichen und auf Verlangen weitere Erklärungen zu liefern. 

  • Bei der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung der Ergebnisse eines durch die Elsbeth Bonhoff Stiftung geförderten Projektes ist diese Tatsache der Förderung und Nennung der Elsbeth Bonhoff Stiftung mit zu publizieren. Nach Erscheinen von Publikationen sind der Stiftung unaufgefordert die jeweiligen Quellenangaben zu übermitteln. 

  • Unabhängig von eventuellen Publikationen hat der Antragsteller nach Abschluss des Projektes eine kurze Zusammenfassung (max. eine halbe Seite in Schriftgröße 11) über die wesentlichen Resultate in einer auch für Laien verständlichen Sprache zu liefern, die die Stiftung auf ihrer Homepage veröffentlichen kann. Diese kurze Zusammenfassung ist im „Word Format“ per Email an die Stiftung zu senden. 

  • Der Antragssteller bzw. die Antragsteller haben der Stiftung eine Emailadresse zu nennen, an die die Stiftung die Korrespondenz auch per Email anstelle einer postalischen Übersendung vornehmen kann. Mitteilungen an die Elsbeth Bonhoff Stiftung können unter info@elsbeth-bonhoff-stiftung.de vorgenommen werden. 

  • Der bzw. die Antragsteller stimmen der elektronischen Speicherung aller Daten und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu. Zugleich sichern die Antragsteller zu, dass die in dem Zusammenhang mit dem Förderantrag übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert werden dürfen und dem / den Antragstellern die Zustimmung der betroffenen Personen hierzu vorliegt. 

Antrag

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Antragstellung

Einreichung des Forschungsantrags

Bitte prüfen Sie vor Absenden des Forschungsantrags, ob alle in den Zuwendungsbedingungen geforderten Informationen enthalten sind.

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