Antrag
Förderung für Forschungsprojekt beantragen
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland sowie die Entwicklung neuer Präventions-und Heilmethoden jeweils auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten durch Zuwendungen im Rahmen von § 58 Nr. 1 AO an Hochschulen sowie staatliche und private Forschungseinrichtungen.
auf einen Blick
Wichtige Informationen
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Einreichungsfristen
Die Zuwendungsgesuche können zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden.
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Zuwendungshöhe
Die Zuwendung durch die Elsbeth Bonhoff Stiftung beträgt für jedes Projekt maximal 50.000 €.
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Was wird gefördert?
Die Elsbeth Bonhoff Stiftung finanziert vornehmlich Mitarbeitergehälter, Forschungsapparaturen und Materialkosten.
im Detail
Zuwendungsbedingungen
Die Elsbeth Bonhoff Stiftung fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Forschungsprojekte (klinische Studien) – an Hochschulen sowie an anderen staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern – in Deutschland auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten unter den nachfolgenden gegenwärtigen Zuwendungsbedingungen:
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Die Zuwendungsgesuche können zum 28. Februar oder bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden.
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Die Zuwendung beträgt für jedes Projekt maximal 50.000 €.
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Die an den Vorstand der Elsbeth Bonhoff Stiftung in deutscher Sprache in einfacher unterzeichneter Ausfertigung (postalisch – keine Einschreiben) sowie parallel jeweils als Word und pdf Dokument per Email zu richtenden Zuwendungsgesuche müssen enthalten:
Name des Antragstellers und dessen berufliche Anschrift;
Titel und Beschreibung des Projektes auf 3 bis 7 Seiten (in Normalschriftgröße 11); dazu gehören insbesondere:
Wissenschaftliche Begründung mit Literaturangaben (allgemeine Ausführungen zur Osteoporose sind dabei überflüssig
Forschungsplan
Finanzierungsplan; dazu sind folgende Angaben zu machen:
Löhne und Gehälter: Einzelansätze, Sozialbeiträge
Geräteanschaffungen: Angebote und Kostenvoranschläge
Verbrauchsmaterial: detaillierte Aufstellung
Sonstige Aufwendungen: objektive, nachvollziehbare Schätzungen
Angaben zu vorhandenen Finanzierungsquellen und anderen Gesuchen
Curriculum Vitae des Antragstellers unter Auflistung (und Verlinkung) der jeweils fünf wichtigsten Publikationen des Antragstellers, im Falle von Anträgen unter Einsatz von Fachpersonal auch den Lebenslauf dieser Personen, sofern bereits bekannt
Ein Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten, des Institutsleiters oder des Leiters der Forschungsgruppe oder des Chefarztes (ausgenommen, wenn letzterer der Antragsteller ist)
Für Versuche an Patienten oder freiwilligen Versuchspersonen, die Erlaubnis der zuständigen Ethikkommission
Für Tierversuche die Erlaubnis der zuständigen Instanzen
Eine Zweckerklärung des Inhalts, dass der Antragsteller
sich verpflichtet, die etwaig von der Stiftung erhaltenen Gelder ausschließlich und vollständig für den angegebenen Förderzweck zu verwenden und diese anderenfalls zurückzuzahlen und
versichert, für das Forschungsvorhaben bei keiner anderen Stelle einen Förderantrag gestellt zu haben oder aber diesen entsprechend beziffert
Zur Gewährleistung der Zweckbindung ist ein besonderes, möglichst institutionelles Bankkonto (z.B. Universitäts-Konto) in Deutschland zu benennen, um eine Vermischung mit anderen Vermögenswerten (insbesondere mit dem Privatvermögen des Zuwendungsempfängers) auszuschließen.
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Die Elsbeth Bonhoff Stiftung finanziert vornehmlich folgende Leistungen:
Mitarbeitergehälter
Forschungsapparaturen
Materialkosten
Die Stiftung hat hierbei die Freiheit, auch andere sinnvolle Leistungen zu unterstützen. Löhne und Gehälter werden maximal für die Dauer eines Jahres bewilligt. Eine Entlohnung des Antragstellers wird nicht gefördert. Personalaufwendungen haben dem üblichen Lohnansatz der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) zu entsprechen.
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Die Zuwendungsgesuche werden innerhalb von vier Monaten nach dem Einreichungstermin vom Kuratorium der Stiftung untersucht, ggf. unter Einholung einer „second opinion“ durch einen außenstehenden Wissenschaftler. Es ergeht danach ein Zuwendungsbescheid an den Antragsteller, der keinerlei Begründung enthält. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Nach Abschluss des Projekts bzw. einer Versuchsperiode, spätestens 12 Monate nach Eingang der Zuwendung, hat der Zuwendungsempfänger einen kurzen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeiten und eine detaillierte Aufstellung über die Verwendung der erhaltenen Zuwendungsmittel unter Beifügung der entsprechenden Belege in Kopie dem Vorstand der Elsbeth Bonhoff Stiftung einzureichen und auf Verlangen weitere Erklärungen zu liefern.
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Bei der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung der Ergebnisse eines durch die Elsbeth Bonhoff Stiftung geförderten Projektes ist diese Tatsache der Förderung und Nennung der Elsbeth Bonhoff Stiftung mit zu publizieren. Nach Erscheinen von Publikationen sind der Stiftung unaufgefordert die jeweiligen Quellenangaben zu übermitteln.
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Unabhängig von eventuellen Publikationen hat der Antragsteller nach Abschluss des Projektes eine kurze Zusammenfassung (max. eine halbe Seite in Schriftgröße 11) über die wesentlichen Resultate in einer auch für Laien verständlichen Sprache zu liefern, die die Stiftung auf ihrer Homepage veröffentlichen kann. Diese kurze Zusammenfassung ist im „Word Format“ per Email an die Stiftung zu senden.
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Der Antragssteller bzw. die Antragsteller haben der Stiftung eine Emailadresse zu nennen, an die die Stiftung die Korrespondenz auch per Email anstelle einer postalischen Übersendung vornehmen kann. Mitteilungen an die Elsbeth Bonhoff Stiftung können unter info@elsbeth-bonhoff-stiftung.de vorgenommen werden.
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Der bzw. die Antragsteller stimmen der elektronischen Speicherung aller Daten und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Förderantrag zu. Zugleich sichern die Antragsteller zu, dass die in dem Zusammenhang mit dem Förderantrag übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert werden dürfen und dem / den Antragstellern die Zustimmung der betroffenen Personen hierzu vorliegt.
Antrag
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Antragstellung
Einreichung des Forschungsantrags
Bitte prüfen Sie vor Absenden des Forschungsantrags, ob alle in den Zuwendungsbedingungen geforderten Informationen enthalten sind.