Die Elsbeth Bonhoff Stiftung wurde am 19. Dezember 2001 mit Sitz in Berlin durch Frau Elisabeth (genannt Elsbeth) Bonhoff, geborene Schmidt von Happe, aus dem Nachlass ihres am 12. Februar 2000 verstorbenen Sohnes Werner Bonhoff als weitere gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts neben der Werner Bonhoff Stiftung errichtet.
Stiftungszweck Osteoporoseforschung
Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland sowie die Entwicklung neuer Präventions- und Heilmethoden auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten. Frau Bonhoff hat der Stiftung diesen Zweck aus eigener Erfahrung und im Wissen um die noch zu wenig bekannten Probleme der Früherkennung und Behandlung von Osteoporose-Erkrankungen gegeben.
Unabhängigkeit
Die Elsbeth-Bonhoff-Stiftung ist sowohl politisch und wirtschaftlich unabhängig als auch frei von den Interessen der Pharma-Industrie.
Staatliche Anerkennung der Stiftung
Die Stiftung ist seit dem 10. Januar 2002 durch die Senatsverwaltung für Justiz Berlin staatlich anerkannt und damit rechtsfähig. Außerdem wurde sie zuletzt durch Feststellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin (Steuernummer 27/643/04827) vom 13.12.2021 als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
Stiftungskapital
Das nominelle Stiftungskapital (Eröffnungsdotation einschließlich Zustiftung) beträgt:
9.400.000 €
Unsere Stifterin und Namensgeberin Elsbeth Bonhoff
Erfahren Sie mehr über das Leben und Wirken unserer Stifterin und Namensgeberin Frau Elsbeth Bonhoff.